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Eine Einheit Physiotherapie bei Max Moves dauert 45 Minuten und kostet 80 Euro. Da Max Moves als Wahltherapie abrechnet, zahlst du die Behandlung zunächst selbst und bekommst danach – wenn die Voraussetzungen deiner Krankenkasse erfüllt sind – zwischen 40 und 50 Euro zurück.
Was bedeutet Wahltherapie bei Physiotherapie?
Ein Wahltherapeut oder eine Wahltherapeutin hat keinen Kassenvertrag für die direkte Abrechnung mit deiner Krankenkasse. Das bedeutet: Du bekommst nach der Behandlung eine Honorarnote und bezahlst diese selbst. Danach reichst du die Unterlagen bei deiner Krankenkasse ein und beantragst die Rückerstattung.
Bei einer Physiotherapiepraxis mit Kassenvertrag werden die vereinbarten Kassenleistungen dagegen direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Bei Wahltherapie gibt es diesen direkten Abrechnungsweg nicht.
Für dich ist deshalb vor allem wichtig, zwei Beträge auseinanderzuhalten: den Preis der Behandlung bei Max Moves und den Betrag, den deine Krankenkasse später zurückerstattet.
Eine Einheit dauert bei Max Moves 45 Minuten und kostet 80 Euro. Davon kommen von deiner Krankenkasse üblicherweise 40 bis 50 Euro zurück. Es bleibt also ein Eigenanteil von rund 30 bis 40 Euro je Einheit.
Wo genau du in dieser Spanne liegst, hängt von deinem Versicherungsträger und von der verordneten beziehungsweise durchgeführten Leistung ab. Den für dich gültigen Betrag nennt dir deine Krankenkasse.
Wie läuft die Rückerstattung Schritt für Schritt ab?
Der übliche Weg lässt sich einfach zusammenfassen:
- Du holst dir eine Verordnung von deiner Ärztin oder deinem Arzt.
- Du klärst, ob deine Krankenkasse eine Bewilligung verlangt, und holst sie gegebenenfalls vor Behandlungsbeginn ein.
- Du kommst zur Physiotherapie.
- Du erhältst eine Honorarnote und bezahlst sie.
- Du reichst Honorarnote und die erforderlichen Unterlagen bei deiner Krankenkasse ein.
- Die Krankenkasse prüft deinen Antrag und überweist dir die zustehende Rückerstattung.
Wichtig ist die Reihenfolge. Besonders bei einer erforderlichen Bewilligung solltest du nicht davon ausgehen, dass sie später automatisch nachgeholt werden kann.
Die Regeln unterscheiden sich zwischen den Krankenkassen. Das betrifft unter anderem ÖGK, SVS, BVAEB und KFA. Auch innerhalb eines Trägers können Art und Umfang der verordneten Therapie eine Rolle spielen.
Wenn du unsicher bist, frag vor dem ersten Termin bei deiner Krankenkasse nach, welche Unterlagen sie für deine konkrete Verordnung benötigt.
Schritt 1: Die ärztliche Verordnung
Für eine physiotherapeutische Behandlung, deren Kosten du bei der Krankenkasse einreichen möchtest, brauchst du in der Regel eine ärztliche Verordnung. Sie wird von einer Ärztin oder einem Arzt ausgestellt.
Die Verordnung enthält die für deine Behandlung und die spätere Abrechnung relevanten Angaben. Für die Krankenkasse ist dieses Dokument eine wichtige Grundlage, um die Rückerstattung zu prüfen.
Bring die Verordnung am besten zu deinem ersten Termin mit. Falls du bereits Befunde, Arztbriefe oder Bilder wie Röntgen- oder MRT-Befunde hast, können diese für die Behandlung ebenfalls hilfreich sein.
Achte auch darauf, dass die Verordnung zu deinem aktuellen Beschwerdebild und zur geplanten Behandlung passt. Wenn etwas unklar ist, lässt sich das vor Behandlungsbeginn einfacher klären als nach dem Einreichen der Honorarnote.
Eine Verordnung bedeutet allerdings nicht automatisch, dass jede Krankenkasse jede Leistung in derselben Höhe rückerstattet. Dafür gelten die Regeln des jeweiligen Versicherungsträgers.
Schritt 2: Bewilligung vor der ersten Einheit klären
Eine Bewilligung ist die Zustimmung der Krankenkasse zu einer verordneten Behandlung, sofern dein Versicherungsträger für diese Behandlung eine solche Genehmigung verlangt.
Ob eine Bewilligung notwendig ist, ist nicht bei allen Krankenkassen gleich. Bei manchen Trägern ist sie für Physiotherapie aktuell nicht erforderlich. Bei anderen kann sie abhängig von der Behandlung oder vom Therapieumfang notwendig sein.
Deshalb solltest du vor der ersten Einheit klären, welche Regelung bei deiner Krankenkasse gilt. Das betrifft ÖGK, SVS, BVAEB und KFA ebenso wie andere Versicherungsträger.
Warum vorher klären? Weil eine notwendige Bewilligung eine Voraussetzung für die spätere Kostenübernahme sein kann. Fehlt sie, kann die Rückerstattung ganz oder teilweise abgelehnt werden. Eine nachträgliche Genehmigung solltest du nicht voraussetzen.
Wenn für deine Behandlung aktuell keine Bewilligung notwendig ist, fällt dieser Schritt praktisch weg. Die Verordnung solltest du trotzdem aufbewahren, weil du sie für die Einreichung benötigen kannst.
Was passiert nach der Behandlung?
Nach der Physiotherapie erhältst du von Max Moves eine Honorarnote. Darauf sind die erbrachten Leistungen und die dafür verrechneten Kosten angeführt.
Da es sich um Wahltherapie handelt, bezahlst du die Honorarnote zunächst selbst. Erst danach reichst du sie bei deiner Krankenkasse ein.
Je nach Krankenkasse kann die Einreichung online, über ein Serviceportal, per App, persönlich oder auf einem anderen vorgesehenen Weg möglich sein. Welche Variante für dich gilt, erfährst du direkt bei deinem Versicherungsträger.
Für die Einreichung solltest du diese Unterlagen bereithalten:
- die Honorarnote
- die ärztliche Verordnung
- die Bewilligung, sofern sie für deine Behandlung erforderlich ist
- einen Zahlungsnachweis für die bezahlte Honorarnote
Fehlende Unterlagen können die Bearbeitung verzögern oder dazu führen, dass die Krankenkasse weitere Nachweise anfordert. Deshalb lohnt es sich, alles gemeinsam aufzubewahren.
Wenn du mehrere Einheiten absolvierst, achte außerdem darauf, dass die Angaben auf Verordnung und Honorarnote zusammenpassen.
Wie viel zahlt die Krankenkasse zurück?
Für eine Einheit zu 80 Euro bekommst du in der Regel zwischen 40 und 50 Euro zurück. Der Eigenanteil liegt damit bei rund 30 bis 40 Euro je Einheit.
Warum eine Spanne und kein fixer Betrag? Weil die Höhe davon abhängt, bei welchem Versicherungsträger du bist und welche Leistung auf deiner Verordnung steht. Das betrifft unter anderem ÖGK, SVS, BVAEB und KFA.
Den für dich gültigen Betrag erfragst du am besten schon vor dem ersten Termin bei deiner Krankenkasse. Dann weißt du von Anfang an, womit du rechnen musst.
Eines gilt in jedem Fall: Die Rückerstattung deckt nicht den vollen Preis. Ein Restbetrag bleibt bei dir.
Kann eine private Zusatzversicherung den Rest übernehmen?
Wenn du eine private Zusatzversicherung hast, kann sie den verbleibenden Betrag je nach Vertrag ganz oder teilweise übernehmen. Ob das bei dir der Fall ist, hängt von deinen Versicherungsbedingungen ab.
Klär deshalb am besten vor Beginn der Therapie, welche Voraussetzungen gelten. Frag auch, welche Unterlagen deine Zusatzversicherung benötigt und ob es Grenzen für einzelne Leistungen oder einen bestimmten Zeitraum gibt.
Für die private Einreichung solltest du die Unterlagen der gesetzlichen Krankenkasse ebenfalls aufbewahren. Dazu gehören insbesondere Honorarnote, Verordnung, eine gegebenenfalls notwendige Bewilligung und der Zahlungsnachweis.
Der einfachste Grundsatz lautet: Zuerst klären, welche Voraussetzungen deine gesetzliche Krankenkasse hat. Danach prüfen, ob deine private Zusatzversicherung einen offenen Restbetrag übernehmen kann.
So vermeidest du, dass wichtige Unterlagen fehlen oder eine erforderliche Bewilligung erst nach Beginn der Behandlung auffällt.
Physiotherapie bei Max Moves in Melk und Amstetten
Physiotherapie bei Max Moves gibt es an unseren Standorten in Melk und Amstetten. Informationen zur Physiotherapie in Melk findest du unter Physiotherapie. Für den Standort Amstetten findest du alle Informationen unter Physiotherapie Amstetten.
Wenn du bereits eine Verordnung hast, bring sie zum Termin mit. Falls du vorab wissen möchtest, welche Unterlagen du für deine Krankenkasse brauchst, klär die aktuellen Anforderungen direkt mit ÖGK, SVS, BVAEB oder KFA.
Über den Autor

Markus Trattner, BSc
Physiotherapeut · selbstständig seit 2014 in Physiotherapie und Rehabilitation
- Physiotherapeut, Fachhochschule St. Pölten (Jahrgang 11/14)
- Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Krankenpflegeschule Scheibbs
- Fitnesstrainer B-Lizenz, BSA Wien
- Zertifizierter LifeKinetik-Trainer
„Es verändert sich Nichts ohne dein Tun.“


