Brauche ich eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie?

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Du kannst dich auch ohne Verordnung an eine Wahltherapeutin oder einen Wahltherapeuten wenden – für Gesundheitsförderung und Prävention ist Physiotherapie auch ohne ärztliche Anordnung möglich, dann bezahlst du die Leistung selbst und bekommst von der Krankenkasse nichts zurück. Für die physiotherapeutische Behandlung von Beschwerden und für eine Rückerstattung durch die Krankenkasse brauchst du grundsätzlich eine ärztliche Verordnung.

Physiotherapie ohne Überweisung – geht das?

Viele glauben, ohne Verordnung in der Hand brauche man gar nicht erst anzurufen. Das stimmt so nicht.

Du kannst dich auch ohne Verordnung bei einer physiotherapeutischen Praxis melden. Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn du noch gar nicht weißt, ob Physiotherapie für dein Anliegen geeignet ist oder an wen du dich am besten wenden solltest.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Krankenbehandlung und Gesundheitsförderung beziehungsweise Prävention. Bei der Behandlung einer Erkrankung oder akuter Beschwerden werden Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten grundsätzlich nach ärztlicher Anordnung tätig. Im Bereich Gesundheitsförderung sowie Primär- und Sekundärprävention können sie auch ohne ärztliche Anordnung arbeiten.

Für dich bedeutet das vor allem: Du musst nicht zuerst mehrere Stellen abtelefonieren, bevor du überhaupt Kontakt mit einer Physiotherapeutin oder einem Physiotherapeuten aufnehmen kannst. Wir können zunächst klären, worum es geht und ob für die geplante Behandlung eine ärztliche Verordnung notwendig ist.

Wenn du eine Kostenrückerstattung durch deine Krankenkasse möchtest, solltest du die Verordnung jedenfalls rechtzeitig organisieren.

Wofür brauche ich die ärztliche Verordnung?

Die ärztliche Verordnung ist vor allem aus zwei Gründen wichtig.

Erstens bildet sie bei einer physiotherapeutischen Krankenbehandlung die ärztliche Anordnung für die Therapie. Zweitens brauchst du sie, wenn du die Kosten einer Behandlung bei einer Wahltherapeutin oder einem Wahltherapeuten anschließend bei deiner Krankenkasse einreichen möchtest.

Eine Wahltherapeutin oder ein Wahltherapeut hat keinen direkten Kassenvertrag für die jeweilige Behandlung. Du bezahlst die Behandlung deshalb zunächst selbst und erhältst eine Honorarnote. Eine Honorarnote ist die Rechnung über die erbrachten therapeutischen Leistungen.

Für eine mögliche Rückerstattung verlangt die Krankenkasse unter anderem die ärztliche Verordnung. Physio Austria nennt neben der bezahlten Honorarnote und dem Zahlungsnachweis ebenfalls die Verordnung als notwendige Unterlage für die Kostenerstattung.

Ohne Verordnung solltest du daher nicht davon ausgehen, dass du später noch eine Rückerstattung erhältst.

Wenn du Physiotherapie als reine Privatleistung im Bereich Gesundheitsförderung oder Prävention nutzt, kann eine Behandlung auch ohne ärztliche Anordnung möglich sein. Die Kosten trägst du dann selbst.

Wer stellt eine Verordnung für Physiotherapie aus?

Eine Verordnung für Physiotherapie bekommst du von einer Ärztin oder einem Arzt.

Das kann beispielsweise deine Hausärztin oder dein Hausarzt sein. Je nach Beschwerdebild kann die Verordnung auch von einer Fachärztin oder einem Facharzt ausgestellt werden, etwa aus der Orthopädie.

Auf der Verordnung wird festgehalten, weshalb Physiotherapie verordnet wird und welcher Umfang vorgesehen ist. Dazu gehört normalerweise auch eine bestimmte Anzahl an Behandlungseinheiten. Je nach Verordnung können weitere Angaben zur Behandlung enthalten sein.

Eine Verordnung ist außerdem nicht unbegrenzt gültig. Die Behandlung muss innerhalb der von deiner Krankenkasse vorgesehenen Frist begonnen werden. Diese Fristen können sich je nach Krankenkasse unterscheiden. Auch deshalb ist es sinnvoll, eine bereits ausgestellte Verordnung nicht längere Zeit liegen zu lassen.

Wie viele Einheiten tatsächlich benötigt werden und wie die Therapie gestaltet wird, hängt vom individuellen Befund und vom Verlauf ab. Die auf der Verordnung vorgesehene Anzahl bildet dabei den formalen Rahmen. Physio Austria weist ebenfalls darauf hin, dass Anzahl und Dauer der Einheiten individuell festgelegt werden.

Brauche ich zusätzlich eine Bewilligung der Krankenkasse?

Eine ärztliche Verordnung und eine Bewilligung sind nicht dasselbe.

Die Verordnung kommt von deiner Ärztin oder deinem Arzt. Eine Bewilligung bedeutet dagegen, dass die Krankenkasse die verordnete Leistung nach ihren jeweiligen Regeln prüft beziehungsweise genehmigt.

Ob du eine solche Bewilligung brauchst, hängt von deiner Krankenkasse und teilweise vom Umfang der Verordnung ab. Es gibt deshalb aktuell keine allgemeine Regel, nach der jede Physiotherapie-Verordnung vor der ersten Einheit bewilligt werden muss.

Bei der ÖGK ist die chefärztliche Bewilligungspflicht für Physiotherapie derzeit bis 30. Juni 2027 ausgesetzt. Bei der BVAEB ist die Bewilligungspflicht für physiotherapeutische Leistungen weggefallen. Bei der SVS gelten weiterhin eigene Bewilligungsregeln.

Wenn für deine Verordnung tatsächlich eine Bewilligung erforderlich ist, solltest du diese rechtzeitig einholen und die Vorgaben deiner Krankenkasse beachten. Fehlt eine notwendige Bewilligung, kann es später Probleme bei der Einreichung und Kostenübernahme geben.

Da sich diese Regelungen ändern können, lohnt sich bei Unklarheiten ein kurzer Blick auf die aktuellen Vorgaben deiner Krankenkasse.

Muss ich die Verordnung schon beim ersten Termin haben?

Wenn du Physiotherapie wegen konkreter Beschwerden in Anspruch nehmen möchtest, solltest du dich möglichst früh um die Verordnung kümmern.

Du musst aber nicht warten, bis du alle Unterlagen beisammen hast, bevor du überhaupt Kontakt mit uns aufnimmst. Gerade wenn du nicht sicher bist, welche Verordnung benötigt wird oder wie der Ablauf funktioniert, kannst du das vorab klären.

Für die spätere Einreichung bei der Krankenkasse ist wichtig, dass die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört eine gültige ärztliche Verordnung. Je nach Krankenkasse können zusätzlich weitere Vorgaben gelten.

Auch die Gültigkeitsdauer einer Verordnung ist nicht bei allen Krankenkassen identisch. Entscheidend ist üblicherweise, dass die Behandlung innerhalb der jeweils vorgesehenen Frist begonnen wird. Deshalb solltest du bei einer älteren Verordnung vor Therapiebeginn kurz prüfen, ob sie noch gültig ist.

Wenn auf deiner Verordnung eine bestimmte Anzahl an Einheiten angegeben ist, gilt diese für die verordnete Behandlungsserie. Wird danach weitere Physiotherapie benötigt, kann eine neue Verordnung erforderlich sein.

Am einfachsten ist es, die vorhandene Verordnung zum ersten Termin mitzubringen.

Wenn du unsicher bist, was du brauchst

Vielleicht hast du Beschwerden, weißt aber noch nicht, ob Physiotherapie überhaupt der richtige nächste Schritt ist. Oder du hast von deiner Ärztin oder deinem Arzt eine Empfehlung bekommen, aber noch keine Verordnung.

Dann musst du den Ablauf nicht selbst kennen.

Ein Erstgespräch kann Klarheit bringen. Dabei lässt sich klären, worum es bei deinen Beschwerden oder deinem Anliegen geht, ob Physiotherapie grundsätzlich passend sein kann und welche Unterlagen du dafür benötigst.

Falls für die Behandlung eine ärztliche Abklärung oder Verordnung notwendig ist, kann das vor dem eigentlichen Therapiebeginn organisiert werden.

Dasselbe gilt, wenn du bereits eine Verordnung hast, aber nicht weißt, ob noch eine Bewilligung deiner Krankenkasse notwendig ist. Welche Regeln gelten, hängt von deinem Versicherungsträger und teilweise von der konkreten Verordnung ab.

Wichtig ist daher vor allem: Eine fehlende Verordnung ist kein Grund, gar nicht erst nachzufragen. Du kannst dich zunächst informieren und anschließend die notwendigen Schritte erledigen.

Physiotherapie in Melk und Amstetten

Bei Max Moves gibt es Physiotherapie an unseren Standorten in Melk und Amstetten.

Informationen zu unserem Angebot in Melk findest du unter Physiotherapie. Für den Standort Amstetten findest du alle Details unter Physiotherapie Amstetten.

Wenn du bereits weißt, dass du einen Termin möchtest, kannst du dich direkt über die Terminvereinbarung bei uns melden.

Und wenn du noch keine Verordnung hast, ist das kein Grund, den ersten Kontakt aufzuschieben. Wir können zunächst klären, welche Art von Termin für dein Anliegen sinnvoll ist und welche Unterlagen du dafür benötigst.

Über den Autor

Markus Trattner, Physiotherapeut, Max Moves GBZ Melk

Markus Trattner, BSc

Physiotherapeut · selbstständig seit 2014 in Physiotherapie und Rehabilitation

„Es verändert sich Nichts ohne dein Tun.“

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